Der
Medizinische Dienst der Krankenkassen
(MDK) führt Hausbesuche durch, um festzustellen, welcher Pflegebedarf vorliegt.
Die Berichte des MDK sind Grundlage für die
Pflegestufe.
Abhängig von der Pflegestufe besteht Anspruch auf Pflegeleistungen. Dazu gehören:
Grundpflege
Behandlungspflege
hauswirtschaftliche Versorgung
Grundpflege
umfasst:
Hilfeleistung beim Anziehen und Waschen
Wechsel der Wäsche
Betten und Lagern
Zubereitung von Mahlzeiten
Hilfeleistung beim Wasserlassen und Abführen
Hilfeleistungen beim Aufstehen und Laufen
Reinigung und Pflege von Zahnprothesen
Auch Fuß- und Nagelpflege sowie die Kontrolle, ob genügend Nahrung und Flüssigkeit aufgenommen wurden, gehören zur Grundpflege.
Bestandteile der
Behandlungspflege
sind:
Versorgung mit Verbänden
Darmeinläufe
Wundbehandlung
Legen eines Blasenkatheters
medizinische Bäder
Verabreichung von Augentropfen
Kontrolle von Blutdruck oder Blutzucker
Medikamenteneinnahme und -kontrolle
Injektionen
Behandlungspflege wird von ausgebildeten Krankenschwestern und Pflegern des Pflegedienstes übernommen.
Weil diese Pflegeleistung über die Krankenkasse abgerechnet wird, ist eine ärztliche Verordnung notwendig.