Bei Fondspolicen handelt es sich um eine Kombination von Risikovorsorge und Investment.
Die regelmäßigen Beiträge werden dabei aufgeteilt. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung fließt ein Teil des Geldes in die Todesfall-Vorsorge (Risikolebensversicherung).
Zudem wird in Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds investiert.
Es ist unbedingt darauf zu achten, welche Kostenstruktur einer Fondspolice zugrunde liegt.
Bevor Geld in den oder die Investmentfonds fließt, werden Risikobeiträge, Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen.
Soll eine Fondspolice zur Altersvorsorge genutzt werden, sollte auch geprüft werden, ob eine Rentenzusage vorliegt und wie flexibel die Umschichtung geregelt ist.
Wenn Sie Ihr Geld in eine Fondsgebundene Lebensversicherung anlegen möchten,
entscheiden Sie sich für ein Produkt, das den Todesfall absichert und eine Kapitalanlage in Fonds anbietet.
Sie bauen also Eigenkapital auf und sichern gleichzeitig Ihre Familie ab. Fondsgebundene Lebensversicherungen sind Kapitalversicherungen,
die auf den Todes- oder Erlebensfall der versicherten Person abgeschlossen werden.
Sie unterscheiden sich von der herkömmlichen Kapitallebensversicherungen dadurch, dass der Sparanteil nicht in den Deckungsstock der Versicherer eingezahlt wird.
Stattdessen wird der Sparanteil in einen oder mehrere Fonds investiert.
Der Versicherungsnehmer kann selbst bestimmen, in welchen Fonds oder in welches Depots die Sparanteile fließen.
In der Regel ist das Wechseln der Fonds während der Laufzeit kein Problem.
Den Zeitwert des Vertragsguthabens kann man tagesaktuell ermitteln, da keine stillen Reserven (wie bei der klassischen Lebensversicherung) gebildet werden.
Die Wertentwicklung ist natürlich von der Entwicklung der Fonds abhängig!
Steuerliche Regelungen:
Die Leistung, die mit dem Todesfall fällig wird, ist auf jeden Fall ertragssteuerfrei.
Damit die Kapitalerträge aus der Fondsgebundenen Lebensversicherung zur Hälfte steuerfrei sind, müssen Sie beachten, dass:
die Laufzeit des Vertrages mindestens 12 Jahre beträgt.
und die Auszahlung erst nach dem 62. Geburtstag des Versicherungsnehmers beginnt.
Wenn diese Kriterien nicht zutreffen, werden die Kapitalerträge grundsätzlich voll besteuert.
Bei Auszahlung erfolgt ein Abzug von 25 Prozent Kapitalertragssteuer auf die Hälfte der Kapitalerträge,
der auf die individuell zu zahlende Steuer angerechnet werden kann.