Werden Bedürftige, denen eine Pflegestufe zugeordnet ist, in häuslicher Pflege versorgt, besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Dazu gehören: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (z.B. Pflegebetten und Zubehör) Pflegehilfsmittel zur Hygiene und Körperpflege (z.B. Waschsysteme, Bettpfannen) Pflegehilfsmittel zur Mobilität (z.B. Hausnotrufsysteme) Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden (z.B. Lagerungsrollen) Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) Pflegehilfsmittel können ohne eine ärztliche Verordnung bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Allerdings gelten Erstattungsgrenzen und Zuzahlungsregelungen.
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