Obliegenheiten sind Pflichten, die dem Versicherungsnehmer auferlegt werden und die er zu erfüllen hat, um sich die Leistungen eines Versicherungsvertrages zu erhalten. Beispielsweise verpflichtet sich der Antragsteller:
zur vorvertraglichen Anzeigepflicht (Gesundheitsfragen usw.)
Gefahrstandspflicht (Verbot der Gefahrerhöhung)
Abwendungs- und Minderungspflicht (Schadenminderung)
Anzeige-, Auskunft- und Belegpflicht
und vieles mehr
Der Versicherer kann durch Kündigung leistungsfrei werden, wenn der Versicherungsnehmer gegen diese Obliegenheiten verstößt. Obliegenheiten sind jedoch keine Rechtspflichten und sind daher nicht gerichtlich einklagbar.