Der Arbeitsrechtsschutz ist Bestandteil der Berufsrechtsschutz und eine mitversicherte Leistungsart innerhalb der Berufsrechtsschutz.
Hinweis: Beachten Sie, dass einige Gesellschaften den Arbeitsrechtsschutz, je nach Tarif, nur gegen Aufpreis mitversichern.
Eine Arbeits-Rechtsschutz sichert die Kostenübernahme für Rechtsanwalt, Gericht, Gutachten und Zeugen, wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis kommt. Der Rechtsschutz wird wirksam bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten.