Setzen Sie Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch, sei es wegen unberechtigter Kündigung, Abfindungsklagen, ausbleibende Gehaltszahlungen usw.
Zur Berufsrechtsschutz gehören folgende Leistungsarten, z.B.,
Allgemeiner RS im Vertrags- und Sachenrecht
Steuerrechtsschutz vor Gerichten
Opferrechtsschutz im Beruflichen Bereich
Der Arbeitsrechtsschutz ist Bestandteil der Berufsrechtsschutz und eine mitversicherte Leistungsart innerhalb der Berufsrechtsschutz. Bei einigen Gesellschaften ist der Arbeitsrechtsschutz nur gegen Mehrpreis mitversicherbar.