IT- Risiken sind wie folgt zu gliedern: I. Drittschäden a) Vermögensschäden durch fehlerhafte IT b) Vermögensschäden durch Weiterleitung von Viren II. Eigenschäden a) Schäden an eigener Soft- und Hardware sowie eigenen Daten b) Schäden durch Betriebsunterbrechung Werden Dritte geschädigt (I.), ist die Haftpflichtversicherung oder die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zuständig. Liegt kein klassischer Sachschaden vor, gibt es bei Eigenschäden meist keinen Versicherungsschutz. Elektronikversicherungen, die Schäden an Soft- und Hardware sowie Datenverlust unter bestimmten Auflagen versichern, sind eine Ausnahme. IT- Risiken sind schwer kalkulierbar, deshalb fehlt ihnen die Grundlage zur Tarifberechnung.
IT- Risiken sind wie folgt zu gliedern:
a) Vermögensschäden durch fehlerhafte IT b) Vermögensschäden durch Weiterleitung von Viren
a) Schäden an eigener Soft- und Hardware sowie eigenen Daten b) Schäden durch Betriebsunterbrechung
Werden Dritte geschädigt (I.), ist die Haftpflichtversicherung oder die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zuständig.
Elektronikversicherungen, die Schäden an Soft- und Hardware sowie Datenverlust unter bestimmten Auflagen versichern, sind eine Ausnahme.
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