Wie sehen eigentlich Ihre Wünsche für die Zukunft aus?
Durch Bausparen können diese Wünsche realisierbar werden.
Sie nutzen die Vorteile durch günstige und sichere Zinsen und haben ebenso Anspruch auf staatliche Förderungen!
Wenn Sie jetzt mit dem Bausparen beginnen, wird Ihr Guthaben in der Ansparphase attraktiv verzinst.
Zusätzlich sichern Sie sich ein zinsgünstiges und stabiles Darlehn.
Setzen Sie das angesparte Kapital flexibel ein:
Ein Bausparvertrag kann nicht nur für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden, sondern auch z.B. für Modernisierung und Sanierung,
Hypothekenablösung, Grundstücks- und Erschließungskosten oder zur Auszahlung von Miterben einer Immobilie.
Alle Bausparer zahlen ihre Sparleistungen in einen großen Topf.
Daraus wird dann bei Bedarf das angesparte Eigenkapital und das Bauspardarlehn entnommen.
Wenn das Mindestsparguthaben ca. 25 bis 50 Prozent der Bausparsumme erreicht hat, kann der Bauherr über die gesamte Bausparsumme verfügen.
Wenn man sein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte, muss man eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen.
Bei Verzicht auf das Darlehen muss man die wohnwirtschaftliche Verwendung nur nachweisen,
wenn die Bindungsfrist von 7 Jahren noch nicht abgelaufen ist und der Bausparer Prämien bekommen hat.
Bei Bausparverträgen, die ab 01. Januar 2009 abgeschlossen wurden, gilt:
die Prämien gibt es nur noch bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung.
Es sei denn, der Bausparer hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Und bei einem Bausparvertrag können Sie gleichzeitig zwei staatliche Förderungen in Anspruch nehmen:
die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage!
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen (VL) bekommen, können Sie trotzdem die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.
Dabei muss der Arbeitgeber den jeweiligen VL-Jahresbetrag Ihres Gehaltes direkt auf Ihren Bausparvertrag überweisen.
Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den ein Darlehensnehmer bzw. Bausparer nach Leistung von Bausparbeiträgen
einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Rechtlich ist der Bausparvertrag ein gegenseitiger, langfristiger Darlehensvorvertrag,
welcher über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen wird.
Die Wohnungsbauprämie (WoP)
Ab Vollendung des 16. Lebensjahrs können Sie die WoP erhalten.
Es gibt einen Höchstbetrag, bis zu dem eine Förderberechtigung vorliegt.
Um die WoP zu erhalten, dürfen auch bestimmte Grenzwerte des zu versteuerten Einkommens nicht überschritten werden.
Es müssen Mindestbeiträge geleistet werden.
Die Auszahlung der angesammelten Prämienbeiträge erfolgt als Einmalzahlung nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist
oder bei wohnwirtschaftlicher Nutzung.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage
Zahlt Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) auf Ihr Bausparkonto, polstert der Staat diesen Betrag zusätzlich auf - steuerfrei.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist für Geringverdiener gedacht. Es gelten Einkommensgrenzen.
Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der Bindungsfrist von 7 Jahren auf den Bausparvertrag ausgezahlt.
Eine Auszahlung vor Ablauf ist möglich, wenn das Bausparguthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
Wohn-Riester
Der Staat fördert den Erwerb einer neuen Immobilie auch mit der Eigenheim-Rente, dem sogenannten "Wohnriester".
Voraussetzung hierfür ist die Eigennutzung der Immobilie und dass der Sparer zum zulageberechtigten Personenkreis laut Riester-Rente
(rentenversicherungspflichtige Personen) zählt. Auch der Erwerb eines Wohnrechtes in einem Alten- oder Pflegeheim kann so gefördert werden.