Jedes Bundesland unterhält eine eigene Tierseuchenkasse (TKS). Diese Kassen ziehen von Tierhaltern jährliche Beiträge ein. Damit unterstützen die Kassen die Bekämpfung von meldepflichtigen Tierseuchen.
Zu ihren Aufgaben gehören:
Entschädigungsleistungen und Beihilfen bei Tierverlust durch meldepflichtige Tierseuchen
Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren Tierkrankheiten
Bezuschussung von Impfungen
Förderung der Gesundheitsvorsorge
Nach EU-Recht obliegt den TKS die Aufgabe, Gebühren für die Abholung, Beseitigung und endgültige Verarbeitung verendeter Tiere einzuziehen.
Entschädigungsberechtigt sind Halter von:
Rindern (auch Bisons, Wasserbüffeln, Wisente)
Pferden
Schafen oder Ziegen
Schweinen
Enten oder Gänsen
Hühnern oder Truthühnern
Einige TKS schliessen auch Bienenvölker, Esel oder Fische, die in gewerblichen Zuchtbetrieben gehalten werden, ein.
Kam es auf einem Hof zu Ertragsausfällen infolge von Tierseuchen, leisten die TKS nicht dafür.
siehe: Ertragsschaden