Der Begriff Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) bezog sich anfänglich auf die Kfz-Versicherung. Einen SF-Rabatt geben mittlerweile auch viele Krankenvoll- und Zusatzversicherungen sowie andere Versicherungssparten.
Entsprechend den schadenfreien Jahren eines Versicherungsvertrages werden dem Kunden im Voraus wirksame Beitragsermäßigungen gewährt.
In der KFZ-Versicherung werden die schadenfreien Jahre getrennt in Fahrzeughaftpflicht- und Vollkaskoversicherung geregelt. In der Teilkasko gibt es keinen SF-Rabatt.
In der privaten Krankenversicherung erhält der Kunde für nicht in Anspruch genommene Leistungen vom Versicherer einen jährlich steigenden Rabatt (beispielsweise jährlich 5 Prozentpunkte bis maximal 50 Prozent des eigentlichen Beitrages).
Ein SF-Rabatt kann z.B. auch in der Wohngebäude-, Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung bei schadenfreier und lückenloser Vorversicherung in den
letzten 5 Jahre gewährt werden.