Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor der Geburt, bis acht oder zwölf Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld.
Die Höhe des Muttergeldes ist unterschiedlich:
für nicht berufstätige Frauen:
- einmalig 210 EUR (Entbindungsgeld)
- Beitragsfreiheit während des Bezugs von Erziehungsgeld
Arbeitnehmerinnen:
- maximal 13, 00 EUR Mutterschaftsgeld pro Kalendertag während der Schutzfristen
- der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem Nettoeinkommen (während der Schutzfristen)
- das Erziehungsgeld wird auf das Mutterschaftsgeld angerechnet
- Beitragsfreiheit während des Bezugs von Erziehungs- und Mutterschaftsgeld
Selbstständige Frauen mit Krankentagegeldanspruch:
-während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des versicherten Krankengeldes
- das Erziehungsgeld wird auf das Mutterschaftsgeld angerechnet
- Beitragsfreiheit während des Bezugs von Erziehungs- und Mutterschaftsgeld
Selbstständige Frauen ohne Krankentagegeldanspruch:
- einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von 210,00 EUR
- während des Bezugs von Erziehungsgeld besteht weiterhin Beitragspflicht