Die Kapitalertragssteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer und beruht auf den §§43 - 45d des Einkommensteuergesetzes. Diese Steuer beträgt zurzeit 25 % und besteuert werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere:
Gewinnanteile aus Aktien
Gewinnanteile aus Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sowie an Genossenschaften
Zinsen aus Wandelanleihen.
Kapitalversicherungen mit weniger als 12 Jahren Laufzeit
Dagegen befreit sind, zB. durch Erteilung eines Freistellungsauftrages oder durch Vorlage einer Nichtveranlagungs- Bescheinigung: