Naturereignissen, wie z.B. Sturm, Blitz, Hagel, Schneedruck, Frost
Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehler
Höhere Gewalt
Alle Bestandteile der Anlage, die für den ordentlichen Betrieb notwendig sind, sind versichert.
Üblich ist eine Selbstbeteiligung (bzw. Selbstbehalt)in Höhe von 150 bis 500 EUR je Schadensfall.
Wird in Folge eines versicherten Schadens, kein Strom eingespeist, greift die Ertragsausfallversicherung. Für kleinere Anlagen ist diese direkt mit einkalkuliert und wird nicht gesondert mit einem Beitrag belegt.