Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst nach Eintritt eines Versicherungsfalls (berufsbedingte Erkrankung, Arbeitsunfall):
Rehabilitationsleistungen
sowie:
Entschädigungsleistungen
Pflegegeld
Verletztengeld bzw. Übergangsgeld
Verletztenrente
Führt ein Arbeitsunfall zum Tod des Versicherten, erhalten die Hinterbliebenen Sterbegeld und Hinterbliebenenrente bzw. Witwen- und Witwerrenten, Waisenrente, Hinterbliebenenbeihilfe.