Damit Altersvorsorgeverträge im Rahmen der Riester-Rente gefördert werden können, müssen sie zertifiziert sein. Das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen diese Aufgabe.
Folgende Bedingungen müssen die privaten Altersvorsorgeverträge erfüllen:
während der Ansparphase müssen regelmäßig Beiträge geleistet werden
während der Ansparphase darf das Kapital nicht beleihbar sein
Pfändungssicherheit für angelegtes Kapital
Anbieterwechsel muss möglich sein (das bis dahin angesparte Kapital wird übertragen)
Anbieter muss regelmäßig über das angesparte Kapital informieren
Anleger muss vertraglich zugesichert bekommen, Kapital für Wohneigentum entnehmen zu können
Leistungsbeginn darf nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. dem Beginn der Altersrente erfolgen
dem Anleger müssen mindestens die geleisteten Beiträge ausgezahlt werden
Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen monatlichen Auszahlung
Hinweis:
Bei den staatlichen Zertifikaten handelt es sich nicht um staatliche Garantien dafür, dass der Anbieter die versprochene Rendite auch erbringen kann.