Als Wanderversicherte bezeichnet man Versicherungsnehmer, die im Laufe ihres Erwerbslebens Beiträge an verschiedene Rentenversicherungsträger gezahlt haben.
Beispielsweise in die knappschaftliche Rentenversicherung (geringfügig Beschäftigte) und später die Rentenversicherung für Angestellte.