Die Ticket-Rücktrittsversicherung ersetzt den Preis einer bereits gekauften Eintrittskarte, wenn der Versicherungsnehmer wegen einer Krankheit oder aus anderen Gründen nicht an der gebuchten Veranstaltung teilnehmen kann. Der Versicherungsschutz wird für Konzert-, Musical-, Theater- und Sportveranstaltungen angeboten.
Bei einer Ticket-Rücktrittsversicherung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein verhinderter Konzertgänger seine Eintrittskarte erstattet bekommt. Dabei sind die Bedingungen mit jenen von Reiserücktrittsversicherungen vergleichbar. Es gelten oft dieselben Rücktrittsgründe, zum Beispiel:
Unfall
unerwartet schwere Erkrankung
Tod
Schwangerschaft
Impfunverträglichkeit
Arbeitsplatzwechsel, betriebsbedingte Kündigung
Elementar- oder anderer erheblicher Schaden am Eigentum der/des Versicherten
Eine Ticket-Rücktrittsversicherung muss in der Regel spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung abgeschlossen werden.