Die folgende Bedingung ist bei den meisten Gesellschaften Voraussetzung für den Abschluss einer Hausratversicherung:
Sie verlangen, dass bei allen Wohnungstüren bzw. bei EFH alle Außentüren, der Schliesszylinder bündig und der Sicherheitsbeschlag von außen nicht abschraubbar ist.
Ebenfalls sollten alle Türschilder von innen verschraubt sein.
Sonst erlischt der Versicherungsschutz für Schäden, die durch diese Sicherung verhindert hätten werden können.