1. Unter Rentengarantie versteht man Vertragsmodelle, die Rentenauszahlungen garantieren, auch wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit verstirbt.
In diesem Fall werden die ausstehenden Zahlungen an die Hinterbliebenen geleistet.
Solche Rentengarantie-Zahlungen sind meist für einen bestimmten Zeitraum (5 oder 10 Jahre) vereinbart.
siehe: Leibrente
2. Unter Rentengarantie versteht man auch eine erweiterte Rentenschutz-Klausel, die besagt, dass Rentenzahlungen nicht mehr gekürzt werden dürfen- auch wenn die Lohnentwicklung rückläufig ist. Im Gegenzug sollen die Altersbezüge langsamer steigen. Sollte eine Rentenkürzung rechnerisch notwendig sein, werden Erhöhungen solange halbiert, bis die unterbliebene Rentenkürzung ausgeglichen ist.