Der Rentenartfaktor ist ein festgelegter Faktor für die Rentenberechnung und steht für die einzelne Rentenart: Renten wegen Alters: 1,0 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: 0,5 Renten wegen voller Erwerbsminderung: 1,0 Rente wegen Berufsunfähigkeit: 0,6667 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit: 1,0 Erziehungszeiten: 1,0 Kleine Witwen-/ Witwerrenten bis zum Ende des 3. Kalendermonats: 1,0; anschließend: 0,25 Große Witwen-/ Witwerrenten bis zum Ende des 3. Kalendermonats: 1,0; anschließend: 0,6 Halbwaisenrenten: 0,1 Vollwaisenrenten: 0,2
Der Rentenartfaktor ist ein festgelegter Faktor für die Rentenberechnung und steht für die einzelne Rentenart:
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