Alle gesetzlich Versicherten (und deren Angehörige mit Anspruch auf Familienversicherung) können Optionstarife abschließen. Mit einem solchen Tarif können Versicherte - nachdem z.B. die Versicherungspflicht wegfällt - ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV wechseln. Diese Gesundheitsprüfung wird bei Abschluss eines Optionstarifs durchgeführt.
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