Bereits seit 1925 gibt es die Montageversicherung als eigenständige Versicherungsform – damit gehört sie zu den ältesten technischen Versicherungen. Versichert werden Lieferungen und Leistungen für die Errichtung eines Montageobjektes.
Eine Montageversicherung ist üblicherweise für einen bestimmten Montagevorgang konzipiert; demzufolge kann die Dauer des Versicherungsvertrages auch über mehrere Jahre ( z.B. beim Brücken-, oder Hausbau) andauern.
Versichert sind:
Montage und Demontage,
Demontage zum Verkauf einer Anlage,
Remontage inklusive Probeläufen der Anlage
Bedienungs- oder Montagefehler
Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
Konstruktionsmängel, Guss-, Material- oder Werkstattfehler
höhere Gewalt
Verlust oder Diebstahl von Material
Eine Montageversicherung kann durch weitere Teilversicherungen auf die Bedürfnisse der Montageleistung angepasst werden. Die wesentlichen Versicherungsmodule:
Ausrüstungssversicherung für Gerüste, Werkzeuge, Hebebühnen, Hilfsmaschinen, Baubuden, Wohnbaracken, Container, Fahrzeuge aller Art (wie Autokräne oder Schwimmfahrzeuge),
schwimmende Sachen aller Art (beispielsweise Pontons),
Eigentum des Montagepersonals außerhalb Deutschlands,
fremde Sachen, die zur Montage nötig sind,
zusätzliche Aufräumungs- und Bergungskosten, wenn die Versicherungssumme von 2% nicht ausreicht