Die Elementarschädenversicherung bietet Schutz gegen einzelne Naturgewalten.
Versicherungsschutz besteht je nach Vereinbarung für folgende Elementargewalten:
Überschwemmungen durch Regen
Rückstau
Überschwemmung durch Überflutung von Gewässern
Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung
Schneedruck und Lawinen
Ob ein Gebäude in der Elementarschadenversicherung versicherbar ist, hängt vor allem vom Hochwasserrisiko des Standortes ab. Hierzu erfolgt durch die Versicherer eine sogenannte ZÜRS-Prüfung.
(ZÜRS = Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen)