Mit Einführung der EU- Vermittlerrichtlinie sollen Verbraucher unter anderem besser vor den Folgen fehlerhafter Beratungen (Falschberatungen) geschützt werden. Eine Beratung ist dann fehlerhaft, wenn der Versicherungsmakler gegen die Beratungs- und Dokumentationspflicht verstößt. Auch in der Beratung und Dokumentation selbst sind Fehler möglich. Beispiele: bAV-Bereich: Verkauf eines gezillmerten Tarifes = Verstoß gegen das Betriebsrentengesetz (fehlende Wertgleichheit/Aushebelung der Portabilität); Verkauf einer Rürup-Rente bei fehlender Berufsunfähigkeitsversicherung = fehlerhafte Grundsicherung Unter maklerassistent.de sind weitere Beispiele aufgeführt und Informationen zur EU-Vermittlerrichtlinie zusammengetragen.
Mit Einführung der EU- Vermittlerrichtlinie sollen Verbraucher unter anderem besser vor den Folgen fehlerhafter Beratungen (Falschberatungen) geschützt werden.
Auch in der Beratung und Dokumentation selbst sind Fehler möglich.
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