Auch wenn ein Ehrenamt (z.B. in einem Sportverein) nicht beruflich ausgeübt wird, zählt die Betätigung nicht zum versicherten Bereich der privaten Haftpflichtversicherung.
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die gegenüber dem Verein oder der Organisation geltend gemacht werden, werden durch beide Versicherungspolicen abgedeckt.
Eine genaue Tätigkeitsbeschreibung und Namen der ehrenamtlichen Mitarbeiter sollten in den Versicherungsschutz eingeschlossen sein.