Zeiten, in denen der Versicherungsnehmer keine Beiträge zur Gesetzlichen Rente zahlt, die aber dennoch bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden, nennt man Anrechnungszeiten. Dazu gehören: Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation Arbeitslosigkeit Arbeitsausfalltage Lehrzeit Schul-, Fach-, Hochschulausbildung Schwangerschaft und Mutterschutz-Fristen Rentenbezug Ausgleichszahlungen, Schlechtwettergeld u.ä. zum Weiterlesen: Rente
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